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   VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15   

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VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15 (https://dejure.org/2016,3444)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16.02.2016 - 3 L 193/15 (https://dejure.org/2016,3444)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 3 L 193/15 (https://dejure.org/2016,3444)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (48)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen ein Bauvorhaben; Parkplatz;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15
    Stellen sich die Erfolgsaussichten nach summarischer Überprüfung als offen dar, findet eine reine Interessenabwägung statt (vgl. zum Prüfungsmaßstab: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, NVwZ-RR 2013, 400, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, LKV 2012, 556, juris Rn. 4).

    Nach dieser Vorschrift, der ein drittschützender Charakter zukommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 5), müssen Stellplätze und Garagen so angeordnet und ausgeführt werden, dass ihre Benutzung die Gesundheit nicht schädigt und das Arbeiten und Wohnen, die Ruhe und die Erholung in der Umgebung durch Lärm oder Gerüche nicht über das zumutbare Maß hinaus stört.

    Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Störung im Sinne von § 43 Abs. 6 BbgBO durch von Stellplätzen ausgehenden Parkplatzlärm sind die Umstände des Einzelfalles, nicht aber technisch-rechnerisch ermittelte Immissionswerte (TA-Lärm oder TA-Luft) maßgeblich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 5, 9; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. September 1998 - 3 B 57/98 - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 -, juris Rn. 47).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 10 S 21.10

    Nachbarklage; zweigeschossiges Einfamilienhaus neben fünfgeschossigem Wohnhaus;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15
    Für die Annahme einer Verletzung des Rücksichtnahmegebotes genügt es jedenfalls nicht, wenn ein Vorhaben die Situation für den Nachbarn nachteilig verändert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, BRS 76 Nr. 182, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BRS 74 Nr. 143, juris Rn.16 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2006 - OVG 10 S 5.05 -, OVGE BE 27, 53, juris Rn. 10).

    Über die Indizwirkung der Einhaltung der Abstandsflächen hinaus kann eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch die Stellung des Baukörpers und der dadurch bewirkten erhöhten Einsichtsmöglichkeiten nur in absoluten Ausnahmefällen zum Tragen kommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, BRS 76 Nr. 182, juris Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - 10 S 5.05

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15
    Für die Annahme einer Verletzung des Rücksichtnahmegebotes genügt es jedenfalls nicht, wenn ein Vorhaben die Situation für den Nachbarn nachteilig verändert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, BRS 76 Nr. 182, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BRS 74 Nr. 143, juris Rn.16 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2006 - OVG 10 S 5.05 -, OVGE BE 27, 53, juris Rn. 10).

    Die aus der Rechtsprechung ersichtlichen Fallgestaltungen, in denen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch unzumutbare Einsichtsmöglichkeiten bejaht worden ist, zeichnen sich entweder dadurch aus, dass die hinzutretende bauliche Anlage den alleinigen Zweck hatte, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (z.B. 30 m hoher Aussichtsturm neben einem Einfamilienhaus: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2006 - OVG 10 S 5.05 -, OVGE BE 27, 53, juris Rn. 10) oder dass die Verhältnisse derart beengt waren, dass nicht wenigstens ein Mindestmaß an Privatsphäre für den Nachbarn verblieb (z.B. Balkonanbau an ein Reihenhaus über die gesamte Breite im Abstand von nur einem Meter zum Schlafzimmer des rückwärtigen Nachbarn: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. August 2005 - 10 A 3611/03 -, BRS 69 Nr. 91, juris Rn. 57 ff.).

  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15
    Ein Drittschutz gewährt § 34 Abs. 1 BauGB insoweit nur unter den eingeschränkten Voraussetzungen des im Begriff des Einfügens verankerten Gebots der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - BVerwG 4 C 5.12 -, BVerwGE 148, 290, juris Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 13. November 1997 - BVerwG 4 B 195/97 -, BRS 59 Nr. 177, juris Rn. 6).

    Unter dem Gesichtspunkt der Wertminderung kommt ein Abwehranspruch nur dann in Betracht, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 1992 - BVerwG 4 B 60.92 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 109, juris Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 13. November 1997 - BVerwG 4 B 195.97 -, BRS 59 Nr. 177, juris Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2013 - 7 B 252/13

    Summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zur Errichtung von

    Auszug aus VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15
    Denn die jenseits der Art der baulichen Nutzung in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten weiteren Kriterien des Einfügensgebotes sind für sich genommen grundsätzlich nicht nachbarschützend, weil sie in aller Regel den Gebietscharakter unberührt lassen und - anders als die Bestimmungen über die Art der baulichen Nutzung - kein nachbarliches Austauschverhältnis begründen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2013 - 7 B 252/13 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 1 B 216/14 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 3 S 1695/15 -, juris Rn. 21), so dass es für ein Nachbarverfahren regelmäßig ohne Bedeutung ist, ob sich das streitige Vorhaben nach seinem Bauvolumen, der Zahl seiner Geschosse, der Höhe oder der Bebauungstiefe in die nähere Umgebung einfügt.

    Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme ergibt sich auch nicht aus der Situierung der acht Stellplätze an der westlichen Grenze zum Grundstück der Antragstellerin, da vorliegend die Anforderungen des § 43 Abs. 6 BbgBO gewahrt sind (s. unter b.) und das Gebot der Rücksichtnahme keine höheren Anforderungen stellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1985 - BVerwG 4 CB 49.85, BVerwG 4 CB 50.85 -, BRS 44 Nr. 177, juris Rn. 2; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2013 - 7 B 252/13 -, juris Rn. 21).

  • OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14

    Rücksichtnahmegebot, Abstandsfläche, Treu und Glauben, erdrückende Wirkung

    Auszug aus VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15
    Denn die jenseits der Art der baulichen Nutzung in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten weiteren Kriterien des Einfügensgebotes sind für sich genommen grundsätzlich nicht nachbarschützend, weil sie in aller Regel den Gebietscharakter unberührt lassen und - anders als die Bestimmungen über die Art der baulichen Nutzung - kein nachbarliches Austauschverhältnis begründen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2013 - 7 B 252/13 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 1 B 216/14 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 3 S 1695/15 -, juris Rn. 21), so dass es für ein Nachbarverfahren regelmäßig ohne Bedeutung ist, ob sich das streitige Vorhaben nach seinem Bauvolumen, der Zahl seiner Geschosse, der Höhe oder der Bebauungstiefe in die nähere Umgebung einfügt.

    Für die Annahme einer erdrückenden Wirkung eines Nachbargebäudes besteht jedoch grundsätzlich dann kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 14 ZB 12.1153 -, BauR 2014, 810, juris Rn. 14; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 1 B 216/14 -, juris Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03

    "Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!

    Auszug aus VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15
    Die aus der Rechtsprechung ersichtlichen Fallgestaltungen, in denen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch unzumutbare Einsichtsmöglichkeiten bejaht worden ist, zeichnen sich entweder dadurch aus, dass die hinzutretende bauliche Anlage den alleinigen Zweck hatte, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (z.B. 30 m hoher Aussichtsturm neben einem Einfamilienhaus: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2006 - OVG 10 S 5.05 -, OVGE BE 27, 53, juris Rn. 10) oder dass die Verhältnisse derart beengt waren, dass nicht wenigstens ein Mindestmaß an Privatsphäre für den Nachbarn verblieb (z.B. Balkonanbau an ein Reihenhaus über die gesamte Breite im Abstand von nur einem Meter zum Schlafzimmer des rückwärtigen Nachbarn: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. August 2005 - 10 A 3611/03 -, BRS 69 Nr. 91, juris Rn. 57 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2006 - 10 A 80/04

    Wann liegt Garage im Sinne der BauO-NW vor?

    Auszug aus VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15
    Dies bedeutet zugleich, dass auch die mit der Benutzung der Stellplätze notwendigerweise verbundenen Geräusche (wie Öffnen und Schließen der Autotüren, Motorengeräusche, Gespräche usw.) und die von den PKW bei der Zu- und Abfahrt verursachten Abgase nach der gesetzgeberischen Wertung auch und gerade an der Nachbargrenze grundsätzlich als zumutbar anzusehen sind (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2006 - 10 A 80/04 -, BRS 70 Nr. 136, juris Rn. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 7 A 270/07

    Anspruch auf Gewährleistung der Eigenart eines faktischen reinen Wohngebiets;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15
    Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Störung im Sinne von § 43 Abs. 6 BbgBO durch von Stellplätzen ausgehenden Parkplatzlärm sind die Umstände des Einzelfalles, nicht aber technisch-rechnerisch ermittelte Immissionswerte (TA-Lärm oder TA-Luft) maßgeblich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 5, 9; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. September 1998 - 3 B 57/98 - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 -, juris Rn. 47).
  • OVG Brandenburg, 17.09.1998 - 3 B 57/98

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Baugenehmigungen; Fehlen des

    Auszug aus VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15
    Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Störung im Sinne von § 43 Abs. 6 BbgBO durch von Stellplätzen ausgehenden Parkplatzlärm sind die Umstände des Einzelfalles, nicht aber technisch-rechnerisch ermittelte Immissionswerte (TA-Lärm oder TA-Luft) maßgeblich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 5, 9; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. September 1998 - 3 B 57/98 - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 -, juris Rn. 47).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 1 B 3.10

    Feststellungsklage; Straße; Öffentlichkeit; Widmung; Widmungsfiktion;

  • BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92

    Gegenstand der mündlichen Verhandlung - Verweis auf beigezogene Behördenakten -

  • VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101

    Nachbarrechtsbehelf; Landwirtschaftliche Maschinenhalle in Dorfgebiet;

  • OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 581/09

    Doppelhaus, Anbau, Terrasse, Rücksicht, Einsichtsmöglichkeiten

  • VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.1445

    Nachbarbaugenehmigung für die Änderung eines Bürogebäudes; Rücksichtnahme

  • BVerwG, 18.12.1985 - 4 CB 49.85

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Grenzbebauung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 7 A 1776/13

    Annahme einer "erdrückenden Wirkung" eines Gebäudes gegenüber dem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 10 S 26.09
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11

    Klage eines Dritten gegen eine Ausnahme von den Festsetzungen eines

  • VGH Bayern, 05.09.2012 - 15 CS 12.23

    Nachbarrechtsklage; Gebot der Rücksichtnahme; Garagen und Stellplätze; keine

  • VGH Bayern, 29.02.2012 - 9 B 09.2502

    Nachbarklage; planungsrechtlicher Begriff des Doppelhauses; grenzständiges

  • VG Augsburg, 07.03.2012 - Au 5 S 12.175

    Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen, Stellplätzen und Carport

  • VG München, 02.06.1999 - M 11 SN 99.1862
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

  • BVerwG, 12.09.2013 - 4 C 8.12

    Versagungsgegenklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nutzungsänderung;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2015 - 3 S 1695/15

    Zur Zulässigkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in einem reinen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12

    Abstandsflächenvorschriften; Abweichung; atypische Grundstückssituation

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 3199/08

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften des Bauordnungsrechts durch eine

  • VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153

    Nachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Kerngebiet; Rücksichtnahmegebot;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 2 S 60.13

    Rechtsschutzbedürfnis bei Einwendungen gegen den Rohbau trotz Fertigstellung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2006 - 7 B 2193/06

    Reines Wohngebiet neben Sondergebiet abwägungsgerecht?

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2015 - 10 S 11.15

    Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 10 S 21.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 2 S 50.10

    Baugenehmigung; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; getrennter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07

    Baugenehmigung für Terminal "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort

  • BVerwG, 27.12.1984 - 4 B 278.84

    Baurecht - Rücksichtnahmegebot - Bebauungsplan - Festsetzungen - Abwägung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2015 - 7 B 310/15

    Rechtzeitige Ausfertigung als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14

    Erdrückende Wirkung ohne wesentlichen Höhenunterschied der Gebäude; freie

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - 10 S 21.05

    Rechtschutzbedürfnis eines Nachbarn bezüglich der Anordnung der aufschiebenden

  • OVG Sachsen, 28.05.2015 - 1 B 143/15

    Baunachbarstreit; Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; Baugenehmigung; Abweichung;

  • BVerwG, 22.09.1999 - 3 B 85.99

    Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler, gerichtlicher - durch

  • BVerwG, 19.09.2000 - 3 B 122.00

    Rechtsmittel

  • VG Cottbus, 19.04.2017 - 3 K 1289/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Unabhängig davon, ob die jenseits der Art der baulichen Nutzung in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten weiteren Kriterien des Einfügensgebotes für sich genommen grundsätzlich nicht nachbarschützend sind, weil sie in aller Regel den Gebietscharakter unberührt lassen und - anders als die Bestimmungen über die Art der baulichen Nutzung - kein nachbarliches Austauschverhältnis begründen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2013 - 7 B 252/13 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 1 B 216/14 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 3 S 1695/15 -, juris Rn. 21; Beschluss der Kammer vom 16. Februar 2016 - 3 L 193/15 -, juris), so dass es für ein Nachbarverfahren regelmäßig ohne Bedeutung ist, ob sich das streitige Vorhaben nach seinem Bauvolumen, der Zahl seiner Geschosse, der Höhe oder der Bebauungstiefe in die nähere Umgebung einfügt, gewährt § 34 Abs. 1 BauGB einen Drittschutz jedenfalls nur unter den eingeschränkten Voraussetzungen des im Begriff des Einfügens verankerten Gebots der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - BVerwG 4 C 5.12 -, BVerwGE 148, 290, juris Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 13. November 1997 - BVerwG 4 B 195/97 -, BRS 59 Nr. 177, juris Rn. 6; Beschluss der Kammer vom 16. Februar 2016 aaO.).

    Eine Rechtsverletzung kann erst bejaht werden, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare, also billigerweise nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung ausgeht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. Juli 2016 - OVG 10 S 15.16 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. September 2012 - 15 CS 12.23 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 15 CS 13.1445 -, juris Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 15 CS 11.1101 -, juris Rn. 17; Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 B 581/09 -, juris Rn. 5; Beschluss der Kammer vom 16. Februar 2016 - 3 L 193/15 -, juris ).

    Hierfür fehlt es an hinreichenden Anhaltspunkten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. Juli 2016 - OVG 10 S 15.16 -, juris; Beschluss der Kammer vom 16. Februar 2016 - 3 L 193/15 -, Rn. 31, juris).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die verletzte Norm zumindest auch dem Schutz des Nachbarn dient, also drittschützende Wirkung hat (BVerwG, Urteil vom 06. Oktober 1989 - 4 C 14/87 -, BVerwGE 82, 343-350, Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - BVerwG 4 C 5.12 -, BVerwGE 148, 290, juris Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 13. November 1997 - BVerwG 4 B 195/97 -, BRS 59 Nr. 177, juris Rn. 6; Beschluss der Kammer vom 16. Februar 2016 aaO).

  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Es ist bei diesen Vorgaben nicht ersichtlich, dass die bauliche Anlage der Beigeladenen dem benachbarten Wohnhaus des Antragstellers förmlich "die Luft nimmt", weil es derartig übermächtig wäre, dass das Nachbargebäude des Antragstellers nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen würde (vgl. OVG NW, U.v. 19.7.2010 - 7 A 3199/08 - BauR 2011, 248 ff. = juris Rn. 58; B.v. 14.6.2016 - 7 A 1251/15 - juris Rn. 7; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6; VG Cottbus, B.v. 16.2.2016 - 3 L 193/15 - juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 24.03.2017 - 19 L 348.17

    Nachbarstreit um Pkw-Stellplatzanlage mit 22 Stellplätzen im allgemeinen

    Kommt den Antragstellern kein Abwehrrecht gegen das Bauvorhaben der Beigeladenen zu, besteht auch kein Raum für den Erlass von Sicherungsmaßnahmen nach § 80a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2, 2. Hs. VwGO oder § 123 VwGO (vgl. z.B. VG Berlin, Beschluss vom 15. April 2016 - VG 19 L 384.16 -, S. 17 f. d. amtl. Abdr.; VG Cottbus, Beschluss vom 16. Februar 2016 - VG 3 L 193/15 -, juris Rn. 38).
  • VG Cottbus, 22.07.2020 - 3 L 316/19
    Garagen- oder Stellplatzimmissionen gehören heutzutage auch in Wohnbereichen zu den "Alltagserscheinungen" und sind daher grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen, wenn sie durch die zur Deckung des Stellplatzbedarfs notwendigen Anlagen verursacht werden (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 8. Dezember 2010 - 2 B 308/10 -, juris, Rn. 11; zu § 43 Abs. 6 BbgBO a.F.: Beschl. d. Kammer v. 16. Februar 2016 - VG 3 L 193/15 -, juris, Rn. 35).
  • VG Ansbach, 05.05.2021 - AN 9 K 19.02532

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für den Anbau eines

    Daher ist auch nicht ersichtlich, dass er der Klägerin förmlich "die Luft nimmt", weil er derartig übermächtig wäre, dass das Gebäude der Klägerin nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen würde (zum Ganzen: OVG NW, U.v. 19.7.2010 - 7 A 3199/08 - BauR 2011, 248 ff. = juris Rn. 58; B.v. 14.6.2016 - 7 A 1251/15 - juris Rn. 7; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6; VG Cottbus, B.v. 16.2.2016 - 3 L 193/15 - juris Rn. 19).
  • VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
    Garagen- oder Stellplatzimmissionen gehören heutzutage auch in Wohnbereichen zu den "Alltagserscheinungen" und sind daher grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen, wenn sie durch die zur Deckung des Stellplatzbedarfs notwendigen Anlagen verursacht werden (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 8. Dezember 2010 - 2 B 308/10 -, juris, Rn. 11; zu § 43 Abs. 6 BbgBO a.F.: Beschl. d. Kammer v. 16. Februar 2016 - VG 3 L 193/15 -, juris, Rn. 35).
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Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 30.03.2015 - 3 L 193/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34420
VG Chemnitz, 30.03.2015 - 3 L 193/15 (https://dejure.org/2015,34420)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 30.03.2015 - 3 L 193/15 (https://dejure.org/2015,34420)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 30. März 2015 - 3 L 193/15 (https://dejure.org/2015,34420)
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